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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umstrittene Erhebung der Gewerbesteuer

Gewerbesteuermessbescheide ergehen nur noch vorläufig, da die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer nach wie vor in Zweifel steht.

Seit Jahren ist die Erhebung der Gewerbesteuer in Deutschland umstritten. Mehrere Anläufe, die Gewerbesteuer für verfassungswidrig zu erklären, scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit neuen Begründungen wurden immer wieder neue Anläufe unternommen. Inzwischen hat die Finanzverwaltung angeordnet, dass Gewerbesteuermessbescheide nur noch vorläufig ergehen. Es ist daher darauf zu achten, dass Gewerbesteuermessbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk tragen.

Dagegen scheiterte der Antrag einer Gemeinde in Brandenburg vor dem Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Gemeinde hält ihre Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer für verfassungswidrig. Hierüber wird jetzt erst im Hauptverfahren entschieden. Dieser Beschluss ist aber nicht von besonders großer Bedeutung, denn damit hat das Bundesverfassungsgericht lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es die jetzige Erhebung und eine mögliche spätere Rückzahlung der Gewerbesteuer für weniger gravierend hält als das Gesetz vorläufig komplett aufzuheben und später doch wieder in Kraft zu setzen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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