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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vereinfachter Nachweis der Liebhaberei

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ermöglicht dem Finanzamt nun, allein aufgrund langjähriger Verluste Liebhaberei zu unterstellen.

Wenn Existenzgründer in den ersten Jahren ihrer Geschäftstätigkeit wegen hoher Markteintrittskosten keine Gewinne machen, droht ihnen nun neues Ungemach. Denn unter gewissen Voraussetzungen darf die Finanzverwaltung das als gewichtiges Anzeichen dafür werten, dass es sich bei dem Geschäftsbetrieb um Liebhaberei handelt - mit der Folge, dass der Unternehmer die Verluste nicht steuerlich berücksichtigen kann.

Der Bundesfinanzhof hat nämlich jüngst entschieden, dass "fehlende Reaktionen auf bereits eingetretene hohe Verluste und das unveränderte Beibehalten eines Verlust bringenden Geschäftskonzepts" ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht sind. Dieses Urteil ist Wasser auf den Mühlen der Finanzverwaltung, denn der Bundesfinanzhof hat offen gelassen, in welcher Höhe oder über welchen Zeitraum Verluste angefallen sein müssen, damit diese quasi Beweischarakter bekommen.

Bisher musste das Finanzamt grundsätzlich nachweisen, dass der Unternehmer persönliche Motive hatte, den Geschäftsbetrieb trotz Verlusten weiter zu betreiben - also zum Beispiel gesellschaftliches Ansehen, Familientraditionen oder ein entsprechendes Hobby. Zwar muss nun nicht jeder Unternehmer mit Verlusten gleich fürchten, dass ihm die Finanzverwaltung die Verlustverrechnung streicht und sein Unternehmen als Liebhaberei einstuft. Aber auf den Unternehmer kommen damit im Zweifelsfall bei einer Betriebsprüfung definitiv zusätzliche Nachweispflichten zu. Er muss dann gegebenenfalls nachweisen, dass auf absehbare Zeit wieder Gewinne anfallen und ein Totalüberschuss entsteht, oder dass er zumindest Maßnahmen eingeleitet hat, um die Verluste in den Griff zu bekommen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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