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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umgang mit Scheidungskosten

Scheidungskosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Das Familiengericht entscheidet neben der Scheidung gleichzeitig auch über die Verteilung des Vermögens, vorhandene Unterhaltsansprüche und die elterliche Gewalt. Die Kosten dieses Verfahrens sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Ebenso abzugsfähig sind die Kosten für eine notarielle Scheidungsvereinbarung, die vor dem Gerichtstermin getroffen wird.

Sie sollten darauf achten, alle Kosten, die in Verbindung mit der Scheidung anfallen, wegen der Kürzung um die zumutbare Belastung in einem Kalenderjahr zu bezahlen. Sofern Sie bereit sind, freiwillig Scheidungskosten zu übernehmen, und diese Regelung gerichtlich festgelegt wird, sind auch freiwillige Zahlungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Ohne gerichtliche Regelung hingegen erkennt das Finanzamt freiwillige Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung an.

Kosten eines Zivilprozesses, der die vermögensrechtliche Auseinandersetzung in Verbindung mit einer Scheidung regeln soll, können regelmäßig steuerlich nicht abgesetzt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!