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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abfärbewirkung bei Personengesellschaften

Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann auch gewerbliche Einkünfte erzielen, ohne dass alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.

Übt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft in einem geringen Umfang eine gewerbliche Tätigkeit aus, so gilt die gesamte Tätigkeit der Personengesellschaft als gewerblich und unterliegt der Gewerbesteuer (Abfärbewirkung). Bei einer natürlichen Person treten diese Folgen nicht ein, sie kann nebeneinander Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten haben. Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich umstritten.

Nun hat der Bundesfinanzhof gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligen kann, ohne dass dies zur Folge hat, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten. Dies soll aber nicht gelten, wenn die Obergesellschaft selbst betrieblich, hier als landwirtschaftliche Personengesellschaft, tätig ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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