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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Auch Entwickler von Anwendungssoftware sind Freiberufler

Der Bundesfinanzhof hat nach über 15 Jahren seine Rechtsprechung geändert: Jetzt können nicht nur Entwickler von Systemsoftware Freiberufler sein, sondern auch Entwickler von Anwendungssoftware.

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat der Bundesfinanzhof sich von seiner seit 15 Jahren währenden Rechtsprechung abgewendet und entschieden, dass die Entwicklung von Systemsoftware nicht mehr Voraussetzung für die Anerkennung als Freiberufler ist. Bisher wurde ein Diplom-Informatiker mit Hochschulabschluss nur als Freiberufler anerkannt, wenn er Systemsoftware entwickelt. Nun hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, dass auch die Entwickler von Anwendungssoftware Freiberufler sein können.

Die Betonung liegt dabei auf dem Wort "kann"! Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass Sie "qualifizierte Software im Rahmen einer klassischen, ingenieurmäßigen Vorgehensweise" entwickeln. Mit anderen Worten wird verlangt, dass Sie die Software planen, konstruieren und überwachen - keinesfalls darf es sich also um Trivialsoftware handeln.

Weiterhin hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass Sie als Entwickler nicht zwingend über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen müssen, wenn Sie eine vergleichbare Tiefe und Breite Ihrer Vorbildung nachweisen können. Entsprechende Nachweise können Belege für Lehrgänge, praktische Arbeiten, Fortbildungsveranstaltungen oder eine Prüfung sein.

Der Bundesfinanzhof hat damit einen völlig neuen Weg eingeschlagen und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, als Freiberufler anerkannt zu werden und damit der Gewerbesteuer zu entgehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!