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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsaufbildung

Eltern können für ihre Kinder keinen Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange diese ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

Eltern können für ihre Kinder den Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange sich die Kinder noch in der Berufsausbildung befinden. Nicht zur Berufsausbildung zählt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres. Die dabei erlernten Fähigkeiten, etwa soziale Kompetenzen und größeres gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, sind nach Auffassung der Richter keine konkrete Berufsqualifikation, auch nicht in sozial oder pädagogisch orientierten Berufen. Außerdem seien diese Fertigkeiten auch durch andere Betätigungen zu erreichen.

Die Richter wiesen daher die Klage eines Ehepaares ab, das den Ausbildungsfreibetrag für ihre Tochter geltend machen wollte, die vor ihrem Pädagogikstudium ein freiwilliges soziales Jahr absolvierte. Nach dem Urteil bleibt noch offen, ob ein freiwilliges soziales Jahr als Berufsausbildung gelten kann, wenn dadurch die Zulassungsvoraussetzung für die weitere Berufsausbildung erfüllt wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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