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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abzugsfähigkeit von Kursgebühren

Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Kommunikationskurs zumindest vorwiegend beruflich veranlasst, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Sie können die Kosten für einen Sprachkurs steuerlich geltend machen, wenn Sie Fremdsprachenkenntnisse für Ihren Beruf benötigen. Das Finanzgericht München entschied, dass bei einem engen beruflichen Zusammenhang keine Kosten der allgemeinen Lebensführung, sondern beruflich veranlasste Aufwendungen vorliegen. Diese können dann auch als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Eine Flughafenmitarbeiterin im Servicebereich hatte einen Grundkurs in Italienisch belegt und die Kosten hierfür als Werbungskosten angesetzt. Die Richter sahen die Fortbildung als beruflich sinnvoll an. Auch wurde die Tatsache berücksichtigt, dass die Zahl der beherrschten Fremdsprachen für die Gehaltshöhe entscheidend ist.

Auch die Aufwendungen für einen Kurs zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit sind nach Ansicht der Münchener Finanzrichter Werbungskosten. Entscheidend war, dass der Kurs vor allem der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben diente, und dass der Arbeitgeber die Teilnahme veranlasst hatte. Kursgebühren und sonstige Aufwendungen wie Fahrtkosten, Übernachtung etc. sind also grundsätzlich dann abzugsfähig, wenn der Kurs in erster Linie beruflich veranlasst ist. Trotzdem lässt sich im Einzelfall mit dem Finanzamt nach wie vor trefflich streiten, wann dies der Fall ist und wann nicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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