Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Einkunftsgrenze beim Kindergeld

Die kindergeldschädliche Einkunftsgrenze bleibt im neuen Jahr unverändert, nur zu den abziehbaren Aufwendungen gibt es neue Urteile.

Da sich das steuerfreie Existenzminimum in diesem Jahr im Vergleich zu 2004 nicht ändert, bleibt auch die kindergeldschädliche Einkommensgrenze bei 7.680 Euro. Liegen die Einkünfte eines volljährigen Kindes über diesem Grenzbetrag, so wird kein Kindergeld mehr für das Kind gezahlt.

Vom Einkommen können aber zunächst eine Reihe von Aufwendungen voll abgezogen werden, beispielsweise Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Fachliteratur - ganz allgemein solche Aufwendungen, die der Erwerbssicherung dienen. Dadurch lässt sich die Grenze in vielen Fällen doch noch einhalten. Was den existenzsichernden Aufwand betrifft, also Sonderausgaben (zum Beispiel Beiträge zur Sozialversicherung) und außergewöhnliche Belastungen, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Beispielsweise hatte das Finanzgericht Niedersachsen den Abzug zugelassen, der Bundesfinanzhof hat ihn - wie schon in einer früheren Entscheidung - wieder verboten. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wobei es in dessen Entscheidung um noch einen anderen Fall geht. Da sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Urteilen eher familienfreundlich zeigt, kann es sich für betroffene Eltern durchaus lohnen, Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens bis zu einem endgültigen Urteil zu beantragen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!