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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragsbemessungsgrenzen für 2005

Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.

Wie jedes Jahr gelten auch 2005 neue, höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen gehen auf die Einkommensentwicklung im Jahr 2003 zurück (West: 1,09 Prozent, Ost: 1,34 Prozent, Bundesdurchschnitt: 1,14 Prozent) und betragen ab dem 1. Januar 2005

  • in der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich 42.300 Euro im Jahr oder 3.525 Euro im Monat (2004: 41.850 Euro/Jahr, 3.487,50 Euro/Monat),

  • in der Renten- und Arbeitslosenversicherung West 62.400 Euro im Jahr oder 5.200 Euro im Monat (2004: 61.800 Euro/Jahr, 5.150 Euro/Monat), und

  • in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 52.800 Euro im Jahr oder 4.400 Euro im Monat (2004: 52.200 Euro/Jahr, 4.350 Euro/Monat).

Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 46.800 Euro im Jahr oder 3.900,00 Euro im Monat (2004: 46.350 Euro/Jahr, 3.862,50 Euro/Monat). Außerdem wird die Organisation der Rentenversicherung reformiert, wodurch die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten entfällt. Die bisherigen Beitragsgruppenschlüssel für Angestellte (2, 4 und 6) dürfen nicht mehr verwendet werden. Ab 2005 gelten nur noch die Beitragsgruppen

  • 0 = kein Beitrag zur Rentenversicherung,

  • 1 = voller Beitrag zur Rentenversicherung,

  • 3 = halber Beitrag zur Rentenversicherung,

  • 5 = Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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