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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Geänderte Meldepflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer

Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.

Durch das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV-Gesetz) hat der Gesetzgeber eine neue Meldevorschrift in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Danach muss zukünftig bei jeder Meldung an die Sozialversicherung angegeben werden, ob der Betreffende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist. Im Meldungsvordruck wird dazu das Ankreuzfeld "Beamtenähnliche Versorgung" entfernt und dafür ein neues Feld für ein "Statuskennzeichen" eingefügt. Spätestens ab dem 1. Januar 2005 ist in diesem Feld eine 2 für den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH einzutragen. Ähnliches gilt nun auch für Ehe- und Lebenspartner des Arbeitgebers, für die das Statuskennzeichen 1 einzutragen ist.

Der Hintergrund dieser Änderung ist, dass die BfA für die betroffenen Personengruppen ein Statusfeststellungsverfahren einleiten soll. Dieses Verfahren soll unzweideutig klären, ob der Betroffene in der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist oder nicht. Bisher kam es nämlich immer wieder vor, dass ein Geschäftsführer oder der Ehepartner des Chefs als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurde und viele Jahre lang Beiträge zahlte. Als dann der Leistungsfall eintrat, also beispielsweise bei Insolvenz der Gesellschaft, kam es dann zu einer erneuten Prüfung durch die Arbeitsämter, die an die ursprüngliche Entscheidung der Sozialversicherungsträger nicht gebunden waren. Die Folge war, dass der ehemalige Beitragszahler keinen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung hatte und nur für maximal vier Jahre die Beiträge zurückerstattet bekam. An das Ergebnis des jetzt neu eingeleiteten Statusfeststellungsverfahrens sind nun aber alle Sozialversicherungsträger gebunden, sodass für die Betroffenen endlich Rechtssicherheit herrscht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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