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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neue Regeln für betriebliche Direktversicherungen

Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.

Nach dem Betriebsrentengesetz kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Für 2004 besteht demnach ein Anspruch, maximal 2.472 Euro für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Da die meisten Unternehmen keine eigenen Versorgungseinrichtungen haben, wird überwiegend in betriebliche Direktversicherungen eingezahlt.

Bis Ende 2004 bestand die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber bis 1.752 Euro eine Pauschalversteuerung mit 20 % vornimmt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, auf die Pauschalversteuerung zu verzichten und die Riesterförderung in Anspruch zu nehmen. Seit dem dem 1. Januar 2005 sind die Beiträge zu Direktversicherungen bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, wenn die Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis (nicht Lohnsteuerklasse VI) stammen und die Auszahlung der Versicherungsleistung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans erfolgt.

Wird die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 2004 erteilt, erhöht sich der steuerfreie Betrag um weitere 1.800 Euro. Der Preis für die Steuerfreiheit in der Ansparphase ist die nachgelagerte Besteuerung nach Eintritt des Versorgungsfalls. Wurde die Versorgungszusage bei einer Direktversicherung mit Rentenleistung vor dem 1. Januar 2005 erteilt, besteht ein Wahlrecht zwischen Steuerfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung. Von diesem Wahlrecht muss der Arbeitnehmer bis zum 30. Juni 2005 Gebrauch machen.

Bei einer Direktversicherung mit Kapitalleistung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann weiterhin die Pauschalbesteuerung vorgenommen werden. Bei nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Direktversicherungen mit Kapitalleistung besteht keine steuerliche Förderung mehr.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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