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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Letzte Stufe der Steuerreform

Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.

Am 1. Januar 2005 ist die letzte Stufe der Steuerreform 2000 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz ist auf 15 %, der Spitzensteuersatz auf 42 % gesunken. 1998 betrugen diese Sätze noch 25,9 % und 53 %. Naturgemäß wirken sich die Steuersenkungen bei den Beziehern größerer Einkommen stärker aus als bei den Beziehern kleinerer Einkommen, die nur geringe Steuern bezahlen.

Das Bundesfinanzministerium hat Steuerentlastungstabellen für Arbeitnehmer veröffentlicht. Die steuerliche Entlastung eines Ledigen ohne Kinder (Steuerklasse I) beträgt gegenüber 2004 bei einem Jahresbruttolohn von 25.000 Euro nur 70 Euro, bei einem Jahresbruttolohn von 75.000 Euro beträgt die Entlastung jedoch 1.616 Euro. Allerdings sind bei einem Jahresbruttolohn von 25.000 Euro nur 3.605 Euro an Steuern zu bezahlen, bei einem Jahresbruttolohn von 75.000 Euro beträgt die steuerliche Belastung hingegen 23.255 Euro.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!