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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neues Investitionszulagengesetz 2005 gilt

Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.

Zum Jahreswechsel gab es eine wichtige Änderung in unserer Gesetzeslandschaft: Das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen, und gleichzeitig tritt das neue Investitionszulagengesetz 2005 in Kraft. Obwohl sich das neue Gesetz zeitlich direkt an das alte anschließt, unterscheiden sich die beiden Gesetze doch erheblich.

Während das Investitionszulagengesetz 1999 Investitionen förderte für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und in Betrieben von produktionsnahen Dienstleistungen, beschränkt sich das Investitionszulagengesetz 2005 auf betriebliche Investitionszulagen. Zulagen für Modernisierungsmaßnahmen sind also zusammen mit dem alten Gesetz zum 31. Dezember 2004 ausgelaufen. Daraus ergeben sich eine Reihe wesentlicher Konsequenzen:

  1. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietgebäuden waren nur noch bis zum 31. Dezember 2004 begünstigt. Mit anderen Worten: War Ihre Investition nicht vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, so verfällt die Investitionszulage. Als abgeschlossen gelten die Investitionen zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhaltungsarbeiten oder nachträglichen Herstellungsarbeiten beendet sind. Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass sich die Förderung grundsätzlich auf die jeweilige, einzelne Baumaßnahme und deren Beendigung bezieht.

    Anders verhält es sich lediglich bei nachträglichen Herstellungsarbeiten. In diesem Fall werden sämtliche Maßnahmen als Einheit behandelt. Nachträgliche Arbeiten zur bloßen Mängelbeseitigung fallen hingegen nicht ins Gewicht. Neben dem rechtzeitigen Abschluss der Arbeiten war nach dem alten Gesetz natürlich auch noch Voraussetzung, dass Ihre Aufwendungen in den Jahren 2002 bis 2004 50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche übersteigen, denn andernfalls wird ebenfalls keine Zulage gewährt.

  2. In Bezug auf die betrieblichen Investitionszulagen enthält das neue Gesetz eine Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 1999. Allerdings kann trotz des neuen Gesetzes eine Förderlücke entstehen, wenn die Maßnahme noch vor dem Jahreswechsel begonnen, aber erst danach abgeschlossen wurde. Denn das Investitionszulagengesetz 1999 fördert nur Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2005 beendet worden sind, während nach dem Investitionszulagengesetz 2005 nur Investitionen begünstigt sind, die nach dem 24. März 2004 begonnen und nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden.

    Das heißt, dass Maßnahmen, die Sie vor dem 25. März 2004 begonnen haben und nach dem 31. Dezember 2004 beenden, weder nach dem alten noch nach dem neuen Investitionszulagengesetz gefördert werden. Als abgeschlossen gilt die Investition, wenn die Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt worden sind. Angeschafft ist ein Wirtschaftsgut dann, wenn Sie es in Ihrer Verfügungsmacht haben und es betriebsbereit ist. Hergestellt ist ein Wirtschaftsgut, wenn es fertig gestellt ist, also seine bestimmungsgemäße Nutzung möglich ist.

  3. Schließlich gibt es im Rahmen der betrieblichen Investitionen noch einige Verschärfungen: Ihr Betrieb muss den europarechtlichen Begriff eines "kleinen und mittleren Unternehmens” (KMU) erfüllen, um in den Genuss der erhöhten Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter zu kommen. Als KMU gilt Ihr Unternehmen, wenn Sie

    • weniger als 250 Personen beschäftigen,

    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro haben,

    • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben und

    • nicht mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile von einem oder mehreren Unternehmen besitzen.

    Die Förderung kommt nach dem neuen Gesetz zudem nur noch für Erstinvestitionen in Betracht.


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