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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung

Weil das Bundesverfassungsgericht die Berücksichtigung der Kindererziehung in der Pflegeversicherung forderte, hat die Bundesregierung nun einen Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt.

Sicher hatten sich die Bundesverfassungsrichter bei ihrem Urteil eher einen niedrigeren Beitrag für Eltern vorgestellt. Da die Pflegeversicherung aber genauso klamm ist wie alle anderen Zweige der Sozialversicherung, ging die Bundesregierung den einfacheren Weg und erhebt nun ab diesem Jahr einen Zuschlag für kinderlose Mitglieder. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt also auch im Jahr 2005 1,7 % des Arbeitsentgelts, die zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitrag allerdings um 0,25 %, wobei allein der Arbeitnehmer diesen Beitragszuschlag tragen muss.

Nicht betroffen von diesem Beitragszuschlag sind Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, und Kinder und Jugendliche unter 23 Jahren. Ebenso befreit sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Wehr- und Zivildienstleistende. Alle anderen müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber die Elterneigenschaft nachweisen, wenn sie den Zuschlag nicht zahlen wollen. Natürlich immer vorausgesetzt, dies ergibt sich nicht automatisch aus den Unterlagen, die dem Arbeitgeber bereits vorliegen, wie beispielsweise der Steuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, oder weil der Arbeitgeber das Kindergeld auszahlt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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