Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Weihnachtsgeschenke für Geschäftsfreunde

Bei Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde sollten Sie die Freigrenze von 35 Euro pro Jahr und Empfänger beachten.

Bei Weihnachtsgeschenken an Geschäftsfreunde sollten Sie daran denken, dass ab diesem Jahr die Gesamtaufwendungen im Geschäftsjahr je Empfänger nicht mehr als 35 Euro betragen dürfen. Es handelt sich um eine Freigrenze, das heißt, wenn der Betrag überschritten wird, sind die Gesamtaufwendungen an diesen Empfänger steuerlich nicht abzugsfähig.

Beachten Sie: Zu den Gesamtaufwendungen gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger. Verpackungs- und Versandkosten gehören aber nicht dazu. Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen ohne eine rechtliche Verpflichtung. Anders sieht es aus bei Schmiergeldzahlungen und anderen Zuwendungen, aus denen sich der Geber einen Vorteil verspricht. Diese beruhen häufig auf einer rechtlichen Verpflichtung. Bestechungen im geschäftlichen Verkehr stellen jedoch eine Straftat dar, wenn mit der Zuwendung ein unlauterer geschäftlicher Vorteil angestrebt wird; dann unterfallen derartige Zahlungen oder Sachzuwendungen einem Abzugsverbot.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon