Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Navigationsgerät im Geschäftsfahrzeug

Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.

Viele Geschäftsfahrzeuge verfügen heute über ein Navigationsgerät. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die Anschaffungskosten für ein Navigationsgerät in die 1 %-Regelung einzubeziehen. Jetzt hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Navigationsgerät ein Telekommunikationsgerät ist.

Dies hat zur Folge, dass für Arbeitnehmer die Kosten für ein solches Gerät nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen sind. Die Nutzungsbesteuerung fällt also niedriger aus. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss dies auch für Unternehmer gelten, welche die Privatnutzung als Privatentnahme zu versteuern haben. Zwar sind dies gute Nachrichten für alle Steuerpflichtigen, aber es muss noch der Bundesfinanzhof abschließend über diese Frage entscheiden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon