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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Sonderregelung für die neuen Bundesländer verlängert

Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.

Generell wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist, sobald das Unternehmen eine Rechnung an einen Dritten ausgestellt hat. Liegt der Jahresumsatz jedoch nicht über 125.000 Euro, kann ein Unternehmen aber auch die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragen, also erst dann abgeführt wird, wenn der Rechnungsempfänger die Rechnung auch bezahlt hat.

Für die neuen Bundesländer gilt eine Sonderregelung, nach der die Grenze für den Jahresumsatz, bis zu dem die Ist-Versteuerung beantragt werden kann, das Vierfache, also 500.000 Euro beträgt. Diese Sonderregelung sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2004 auslaufen, wurde nun aber um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Trotzdem ist das nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn die Bundesregierung diese Regelung dauerhaft im Gesetz verankert hätte oder sogar, wie von der Opposition gefordert, auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet und die Grenzbeträge weiter erhöht hätte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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