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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pause beim Steuerformular EÜR

Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.

Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz ist bestimmt worden, dass ab 2004 Einnahme-Überschuss-Rechnungen auf einem amtlichen Formular erklärt werden müssen. Gegen dieses Formular sind die Steuerberater und ihre Berufsorganisationen von Anfang an Sturm gelaufen. Die Kritik lautet, das Formular ist viel zu kompliziert!

Der Finanzminister versprach, dass der Aufwand für die Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht größer sei als bisher, da keineswegs alle Punkte des Vordrucks ausgefüllt werden, sondern nur jene, die schon bisher in einer korrekten Einnahme-Überschuss-Rechnung anzugeben waren. Außerdem werde mit Hochdruck an einer Verbesserung des Formulars gearbeitet. Zunächst hatte die Finanzverwaltung nur teilweise eingelenkt. Bei Kleinstunternehmen, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wollte die Finanzverwaltung auf das Ausfüllen des Formulars verzichten.

Doch die Steuerberater blieben hart, sie forderten: "Das EÜR-Formular muss weg." In der Finanzministerkonferenz am 30. September 2004 wurde dann beschlossen, dass man auf die Abgabe des Formulars EÜR für 2004 ganz verzichtet. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben, worauf der Deutsche Steuerberaterverband in einer Pressemitteilung hinweist. Für die Finanzverwaltung hat das Formular eine große Bedeutung, weil sie durch die maschinelle Auswertung der Formulare verlässliche Daten für Betriebsvergleiche erhält. Es können dann gezielt die Betriebe geprüft werden, die von den Vergleichsdaten abweichen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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