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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerfreie Investitionszulage nur noch bis Ende des Jahres

Nur Investitionen in Mietwohnungen, die spätestens bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, erhalten noch die Förderung durch das alte Investitionszulagengesetz.

Die bisherige Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern nach dem Investitionszulagengesetz 1999 wird zum 31. Dezember 2004 auslaufen. Durch das Investitionszulagengesetz 2005 fallen einige Fördermöglichkeiten weg. Hierzu gehört die Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen. Derartige Investitionen sind nur bis zum 31. Dezember 2004 begünstigt.

Um eine Investitionszulage in Höhe von 15 % zu erhalten, müssen daher die Investitionen bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein. Zusätzlich ist zu beachten, dass nachträgliche Herstellungsarbeiten und Erhaltungsaufwendungen nur begünstigt sind, soweit diese insgesamt in den Kalenderjahren 2002 bis 2004 50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche übersteigen. Sofern dieser Eigenanteil in den Vorjahren (2002 - 2003) noch nicht ausgeschöpft wurde, sind in diesem Jahr die Erhaltungsaufwendungen nachzuholen.

Dies ist die letzte Gelegenheit! Maximal werden insgesamt 614 Euro Modernisierungsaufwand je Quadratmeter Wohnfläche in den Jahren 1999 - 2004 nach dem Investitionszulagengesetz 1999 gefördert. Prüfen Sie, ob Sie diesen Höchstbetrag noch ausschöpfen können und schließen Sie die Modernisierungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2004 ab.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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