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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzugsrecht erst bei Rechnungseingang

Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die entsprechende Rechnung eingegangen ist.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Vorsteuerabzugsrecht erst für den Voranmeldungszeitraum des Zugangs der Rechnung besteht. Im entschiedenen Fall war die Rechnung im Dezember 1999 erstellt worden, zugegangen ist die Rechnung erst im Januar 2000. Folglich bestand eine Vorsteuerberechtigung auch erst für den Januar 2000. Dies bedeutet, dass für rückwirkend ausgestellte Rechnungen kein rückwirkender Vorsteuerabzug bestehen kann. Wird z.B. während einer Betriebsprüfung eine Rechnung beanstandet, so begründet eine nachträglich beschaffte ordnungsmäßige Rechnung keinen Vorsteuerabzug für den Prüfungszeitraum. Dies führt zu Umsatzsteuernachforderungen, die mit 0,5 % für jeden Monat verzinst werden müssen. Sie sollten daher in Ihrem Unternehmen anordnen, dass nur einwandfreie Rechnungen bezahlt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!