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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Sozialversicherungsbeiträge aufgrund von Phantomlohn

Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich nach dem Verdienstanspruch der Arbeitnehmer berechnet, nicht nach dem tatsächlich gezahlten Lohn.

Das Bundessozialgericht hat jetzt in 5 Entscheidungen das so genannte Entstehungsprinzip bestätigt. Danach entstehen Sozialversicherungsansprüche nicht mit der Auszahlung der Löhne und Gehälter, sondern mit der Erfüllung der Voraussetzungen für die Lohnzahlung. Werden Mitarbeiter unter Tarif bezahlt, obwohl der Tarifvertrag allgemein verbindlich ist oder wird an Minijobber kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt, obwohl alle anderen Mitarbeiter im Betrieb derartige Zahlungen erhalten, so richten sich die Sozialversicherungsbeiträge nicht nach den gezahlten, sondern nach den geschuldeten Löhnen.

Dadurch werden bei Minijobbern häufig die Verdienstgrenzen überschritten, sodass erhebliche Nachzahlungen anfallen. Arbeitgebern, die auf das Zuflussprinzip (Erhebung nach den gezahlten Löhnen) vertraut haben, wird kein Vertrauensschutz gewährt. Es werden damit zum Teil erhebliche Beiträge gnadenlos nachgefordert.

Ausgangspunkt der Streitfälle waren Sachverhalte, bei denen Arbeitgeber jahrelang ihren Mitarbeitern entweder einen zu geringen Stundenlohn oder aber Sonderzuwendungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, überhaupt nicht gezahlt hatten, obwohl die anzuwendenden Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt worden waren. Die Arbeitgeber hatten unter Berufung auf das Zuflussprinzip die Sozialversicherungsbeiträge, die teilweise knapp unter der Geringfügigkeitsgrenze lagen, nur aus dem gezahlten Arbeitslohn gezahlt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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