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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Bei dem erst 2004 eingeführten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat die Bundesregierung bereits wieder Änderungen vorgenommen, um der Kritik aus der Praxis gerecht zu werden.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde erst zum Jahresbeginn ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ins Einkommensteuergesetz aufgenommen. In der Praxis haben sich jedoch bereits einige Kritikpunkte ergeben, denen nun zumindest teilweise mit einer Änderung Rechnung getragen wird, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2004 gilt.

Zum einen erhalten den Entlastungsbetrag nun auch Alleinerziehende, deren Kinder bereits über 18 Jahre alt sind, vorausgesetzt sie leben weiterhin im Haushalt des allein erziehenden Elternteils. Außerdem müssen die Kinder auch nach wie vor die Bedingungen erfüllen, die für das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag vorgeschrieben sind oder gerade den Grundwehr- oder Zivildienst ableisten.

Außerdem wurden einige Bedingungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages geringfügig geändert. Beispielsweise muss nun nicht mehr der Hauptwohnsitz des Kindes bei dem Elternteil liegen, der den Entlastungsbetrag erhält, sondern ein Nebenwohnsitz ist ebenso möglich. Grundsätzlich wird der Entlastungsbetrag dem Elternteil gewährt, der die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergelds erfüllt oder erfüllen würde.

Nichts geändert hat sich an der zeitanteiligen Gewährung des Entlastungsbetrags: Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages nur in einem Teil des Jahres vorliegen, wird der Betrag anteilig gekürzt. Wer aber die Voraussetzungen erfüllt und den Betrag bereits auf der Lohnsteuerkarte 2005 eingetragen haben will, muss vor dem 20. September 2004 schriftlich gegenüber der Gemeinde erklären, dass bei ihm die Voraussetzungen des § 24b EStG vorliegen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!