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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gesellschafterausschluss erfordert Dreiviertel-Mehrheit

Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Der Ausschluss eines Gesellschafters einer GmbH stellt einen besonders schweren Eingriff in dessen Rechtssphäre dar. Soweit im Gesellschaftsvertrag dazu keine Regelung getroffen ist, bedarf es deshalb nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs einer Dreiviertel-Mehrheit. Bei der besonderen Höhe dieser Voraussetzung orientierten sich die Richter an den Vorschriften, die für die Auflösung einer GmbH aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses gelten.

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung für diesen Fall, aber eine absolute oder auch nur relative Mehrheit als Kriterium befanden die Richter in jedem Fall für unzureichend. Denn dadurch könnte zu leicht ein Ausschluss unliebsamer Gesellschafter erfolgen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Beschluss nur auf die Einleitung einer Ausschlussklage gerichtet ist, nicht auf den direkten Ausschluss selbst.

In einer früheren Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof nämlich ohnehin bereits festgestellt, dass der Ausschluss eines Gesellschafters nur über eine Ausschlussklage möglich ist, wenn der Gesellschaftsvertrag dazu keine Regelung enthält. Und im Falle eines Urteils dürfen die Anteile des auszuschließenden Gesellschafters nur zum Verkehrswert verkauft, aber nicht eingezogen werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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