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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorweggenommene Betriebsausgaben bei Existenzgründern

Weiterbildungskosten, die vor der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können unter Umständen als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Wenn Sie zurzeit noch Arbeitnehmer sind, allerdings planen, sich selbstständig zu machen, können Sie grundsätzlich nur einen sehr geringen Betrag für Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Regelmäßig erkennen die Finanzämter die Weiterbildungskosten nämlich nur als Ausbildungskosten an. Dafür sind dann lediglich Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 920 Euro und bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1.227 Euro steuerlich abzugsfähig.

Von dieser Praxis sind jedoch Ausnahmen möglich. Weiterbildungskosten, die vor Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können möglicherweise auch als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre bisherige Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Ihrer zukünftigen selbstständigen Tätigkeit Ähnlichkeiten aufweist.

Haben Sie bereits ein Gewerbe angemeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit angezeigt, dann haben Sie gute Chancen, dass Ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden - auch wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Ist absehbar, dass im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Selbstständigkeit hohe Weiterbildungskosten entstehen, sollten Sie daher in jedem Fall frühzeitig ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit anzeigen und diese dann eben nur nebenberuflich beginnen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!