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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erlass für unberechtigten Steuerausweis

Eine unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer ist zwingend zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht wird.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine unberechtigt in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zwingend zu erlassen ist, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der Steuerbetrag an das Finanzamt zurückgezahlt worden ist. Dies folgt aus dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Die beiden entsprechenden Urteile des Bundesfinanzhofs sind zwar schon etwas älter, wurden allerdings erst jetzt im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Finanzverwaltung auch an ein Urteil des Bundesfinanzhofs gebunden fühlt. Die Berichtigung der Steuer beim Rechnungsaussteller erfolgt nun im Billigkeitsverfahren. Es muss also ein Erlassantrag an das Finanzamt gestellt werden, dem das Finanzamt allerdings zwingend stattgeben muss.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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