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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fehlerhafte Prognose der Einkünfte eines Kindes

Stellt sich die Prognose der Einkünfte eines Kindes als falsch heraus, können Kindergeldfestsetzungen rückwirkend aufgehoben werden.

Oft werden im Vorfeld der Kindergeldfestsetzung die Einkünfte Ihres Kindes prognostiziert. Entsprechend dieser Prognose wird das Kindergeld dann festgesetzt oder nicht festgesetzt. Stellt sich im Nachhinein diese Prognose der Einkünfte Ihres Kindes als falsch heraus, kann die Kindergeldfestsetzung von der Familienkasse rückwirkend aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist nur dann unzulässig, wenn schon zum Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung der Familienkasse ein Sachverhalt bekannt war, wonach die Überschreitung des Jahresgrenzbetrages zu prognostizieren war.

Beispiel: Ihr Kind arbeitet in den Ferien. Bei der Prognose der Einkünfte Ihres Kindes für die Familienkasse wird davon ausgegangen, dass Ihr Kind nicht mehr als 5.000 Euro verdient und damit deutlich unter dem Grenzbetrag für das Kindergeld bleibt. Das Kindergeld wird bewilligt. Tatsächlich verdient Ihr Kind dann aber 8.000 Euro. Damit ist der Grenzbetrag erheblich verfehlt, die Prognose stellt sich als falsch heraus. Nun kann die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung rückwirkend aufheben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!