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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abzug von Bewirtungsaufwendungen

Der Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgabe hängt von Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung ab - auch bei Berufsgruppen mit einer Schweigepflicht.

Das Gesetz räumt Unternehmern die Möglichkeit ein, Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Es enthält aber auch sehr klare Vorgaben, welche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit erfüllt sein müssen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen sind schriftlich festzuhalten. Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.

In jedem Fall müssen Sie also zwingend die Teilnehmer und der Anlass der Bewirtung nennen. Es genügt dabei nicht, lediglich ganz pauschal "Geschäftsbesprechung" anzugeben. Vielmehr müssen Sie konkrete Angaben machen, damit die betriebliche Veranlassung überprüft werden kann. Zu vage und allgemeine Angaben reichen nicht, um einen geschäftlichen Vorgang oder eine Geschäftsbeziehung erkennen zu lassen.

Die gerade erwähnten Voraussetzungen haben auch Berufsgruppen zu erfüllen, die grundsätzlich einer Schweigepflicht unterliegen. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat jeder Unternehmer, der den Abzug der Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben wünscht, die entsprechenden notwendigen Angaben zu tätigen - Ausnahmen gibt es keine: So hat der Bundesfinanzhof gerade entschieden, dass auch Rechtsanwälte entsprechende Angaben machen müssen. Diese können nicht mit dem Verweis auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigert werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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