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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kein Rabattfreibetrag mehr für Arbeitgeberdarlehen

Den Rabattfreibetrag für ein Arbeitgeberdarlehen können ab 2004 nur noch Mitarbeiter von Kreditinstituten in Anspruch nehmen.

Bisher konnten Arbeitnehmer für den Zinsvorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen den Rabattfreibetrag nutzen. Seit dem 1. Januar 2004 können Mitarbeiter diesen Vorteil nur noch dann nutzen, wenn der Arbeitgeber "Darlehen gleicher Art und - mit Ausnahme des Zinssatzes - zu gleichen Konditionen (Laufzeit, Zinsfestlegung, Sicherung) überwiegend an betriebsfremde Dritte vergibt."

Effektiv sind das nur Mitarbeiter von Kreditinstituten. Alle anderen Arbeitnehmer müssen die Zinsvorteile als Sachbezüge versteuern und sie zählen zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, soweit der Effektivzins für das betreffende Darlehen 5 % (bislang: 5,5 %) unterschreitet und die noch nicht getilgte Darlehenssumme 2.600 Euro am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums übersteigt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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