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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch

Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.

Haben Sie ein Kind, das keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat und das Sie finanziell unterstützen, können Sie die erbrachten Aufwendungen für den Unterhalt bis zu einer Höhe von 7.680 Euro im Kalenderjahr absetzen. Kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht beispielsweise dann, wenn Ihr Kind über 21 Jahre alt und arbeitslos oder ein Langzeitstudent mit über 27 Jahren ist.

Beispiel: Ihr Kind ist 28 Jahre alt und arbeitet an seiner Doktorarbeit. Sie unterstützen es monatlich mit 750 Euro. Die Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 9.000 Euro können Sie bis zum zulässigen Höchstbetrag in Höhe von 7.680 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Die abzugsfähigen Unterhaltszahlungen sinken allerdings, wenn das Kind Einkünfte von mehr als 624 Euro pro Jahr hat. Ob sich der Job des Kindes finanziell also wirklich lohnt, hängt damit in erster Linie vom Steuersatz der Eltern ab. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Abzugsmöglichkeit komplett entfällt, wenn das Kind mehr als 15.500 Euro an Vermögen besitzt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!