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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit Angehörigen

Eine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, damit Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen anerkannt werden, die im Betrieb mitarbeiten.

Arbeitsverhältnisse mit im Betrieb arbeitenden Familienangehörigen werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nur anerkannt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Diese sind:

  1. Es existiert ein Arbeitsvertrag und der Familienangehörige übt die Beschäftigung tatsächlich aus.

  2. Der Angehörige ist wie eine fremde Arbeitskraft in den Betrieb eingegliedert und unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dies ist erkennbar an festen Arbeitszeiten und an einer konkreten Tätigkeitsbeschreibung.

  3. Der Angehörige wird anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigt, ohne ihn müsste der Chef einen anderen Mitarbeiter einstellen.

  4. Für die Arbeitsleistung ist ein Arbeitsentgelt vereinbart, das regelmäßig gezahlt wird und das dem anderer Mitarbeiter in einer vergleichbaren Beschäftigung entspricht.

  5. Es werden regelmäßig Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichtet.

  6. Das Arbeitsentgelt wird als Betriebsausgabe gebucht.

Wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich nicht anerkannt, weil zum Beispiel kein geregelter Lohn, sondern nur schwankende "Unterhaltsleistungen" gezahlt werden, entsteht kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, obwohl Beiträge gezahlt worden sind. Der Ehegatte hat dann beispielsweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Dem können Sie durch das so genannte Zustimmungsverfahren vorbeugen, in dem die Bundesagentur für Arbeit die Versicherungspflicht bestätigt. Den Antrag können Sie bei dem zuständigen Arbeitsamt (jetzt "Agentur für Arbeit") stellen. Die Behörde ist für 5 Jahre an ihre Entscheidung gebunden. Die Bestätigung kann anschließend verlängert werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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