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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Mietverträge mit einem Unterhaltsberechtigten

Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs haben Sie die Möglichkeit, einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten abzuschließen, der steuerlich anerkannt wird. Ein solcher Vertrag stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.

Vermieten Sie also beispielsweise eine Wohnung an Ihr Kind, spielt es keine Rolle, ob das Kind die Miete aus eigenen Einkünften und Bezügen, aus einer Geldschenkung von Ihnen oder aus laufendem Barunterhalt bestreitet. Ebenso spielt es keine Rolle, ob Sie die Miete mit dem Barunterhalt des Kindes verrechnen oder ob die Miete gesondert an Sie gezahlt wird. Eine Anerkennung des Mietverhältnisses ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ihr Kind nicht in einer abgetrennten Wohnung, sondern in Ihrem Haushalt lebt.

Von der grundsätzlichen Möglichkeit der Anerkennung bleibt die Überprüfung, ob der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam, zu unter Fremden üblichen Bedingungen abgeschlossen und schließlich auch zu den vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist, unberührt. Gleiches gilt für Ihre Einkunftserzielungsabsicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!