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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Längere Spekulationsfrist ist wohl verfassungswidrig

Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig.

Der Bundesfinanzhof ist davon überzeugt, dass die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ohne eine Übergangsregelung verfassungswidrig ist. Er hat deswegen das Bundesverfassungsgericht angerufen. Betroffen hiervon sind alle Eigentümer, die nach dem 31. Dezember 1998 Immobilien veräußerten und bei denen die alte Zweijahresfrist bereits abgelaufen war.

Geklagt hatte ein Immobilienbesitzer, der ein Einfamilienhaus im Jahr 1990 erworben und im April 1999 verkauft hat. Dazu der Bundesfinanzhof: "Die alte Rechtslage galt bei der Anschaffung des Grundstücks seit 65 Jahren, bei der Gesetzesänderung seit 74 Jahren unverändert. Ist eine gesetzliche Regelung seit Jahrzehnten maßgebend, ist das Vertrauen darauf, dass diese Regelung jedenfalls nicht ohne Übergangsfrist fortfallen wird, besonders fest."

Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1998 Immobilien außerhalb der Zweijahresfrist, aber vor Ablauf von zehn Jahren mit Gewinn veräußert haben, ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid zu empfehlen. Außerdem kann Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Das Geld sollten Sie aber nur dann zurückfordern, wenn Sie es wirklich benötigen. Denn sollte die Regelung wider Erwarten doch als verfassungsmäßig angesehen werden, würden neben der Steuerzahlung auch noch Zinsen anfallen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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