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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufzeichnungspflichten bei geringfügigen Beschäftigungen

Die Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden.

Seit dem 1. April 2003 kommt es bei der Prüfung der Geringfügigkeit eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr darauf an, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Dadurch entstand der Eindruck, dass die wöchentlichen Arbeitszeiten geringfügig Beschäftigter nicht mehr aufgezeichnet werden müssen. Dem sind die Sozialversicherungsträger entgegen getreten. Sie behaupten, dass sie die Aufzeichnung der wöchentlichen Arbeitsstunden benötigen für:

  • Entscheidungen über die Versicherungsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung.

  • Entscheidungen über die Versicherungspflicht von beschäftigten Studenten.

  • Beitragsrechtliche Beurteilungen von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen.

  • Abgrenzungen zwischen kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung.

  • Anwendung des Entstehungsprinzips bei allgemein verbindlichen Tarifverträgen.

Die Vorlage von Arbeitsverträgen allein reicht nicht aus, weil diese nicht unbedingt die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln. Sie sind also weiterhin gezwungen, Stundenaufzeichnungen für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter zu führen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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