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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung

Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.

Unter Umständen sind Sie dazu verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Steuerschuld Ihres Ehegatten verringert, während sie selbst keiner zusätzlichen Steuerbelastung ausgesetzt werden. Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass sich Ihre Steuerbelastung infolge der Zustimmung erhöht, während sich die Ihres Ehegatten verringert, wäre Ihnen dieser zu einem internen Ausgleich verpflichtet.

Haben Sie mit Ihrem Ehegatten ausdrücklich oder stillschweigend eine vertragliche Vereinbarung getroffen, aus der sich die Nutzung steuerlicher Vorteile im Wege der gemeinsamen Veranlagung ergibt ("Gründung einer Ehegatteninnengesellschaft"), bedarf es der Anwendung des oben erwähnten Grundsatzes nicht. Dann besteht bereits aus dem Vertrag die Verpflichtung, an der Erreichung des gemeinsamen Gesellschaftszweckes mitzuwirken.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!