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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Arbeitszimmer und Eigenheimzulage

Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht nur ein Problemfeld im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten, sondern auch bezüglich der Wohneigentumsförderung oder der Eigenheimzulage.

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur begrenzt abziehbar. Nur wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind Aufwendungen bis 1.200,- Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Ein unbegrenzter Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet.

Daneben fällt das häusliche Arbeitszimmer aber auch nicht in die Wohneigentumsförderung oder die Eigenheimzulage, da es eben gerade kein Wohnraum ist. Entsprechend kann es auch nicht gefördert werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Aufwendungen für das Arbeitszimmer zum Abzug zugelassen sind oder nicht.

Wenn es für Sie also sehr unvorteilhaft läuft, kann es sein, dass Sie sowohl auf den Werbungskostenabzug als auch auf die Eigenheimzulage verzichten müssen. In einem solchen Fall kann man Ihnen nur raten, das Arbeitszimmer wieder Wohnzwecken zuzuführen, indem Sie es mit nicht berufsbezogenen Möbeln ausstatten. Dadurch erreichen Sie, dass der Raum kein Arbeitszimmer mehr ist und unter die Bemessungsgrundlage der Eigenheimzulage fällt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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