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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Haushaltsbegleitgesetz 2004 für Vermieter

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.

Soweit die Miete für eine Wohnung oder ein Haus weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt, musste die Nutzungsüberlassung bisher in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. In Zukunft beträgt diese "Mindestmiete" 56 %. Besonders unter Familienangehörigen sind solche vergünstigten Mietverhältnisse sehr verbreitet. Soweit Sie ebenfalls eine Wohnung zu günstigen Konditionen vermieten, sollten Sie daher in jedem Fall den Mietzins mit dem örtlichen Mietspiegel vergleichen und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen, damit Ihnen der volle Werbungskostenabzug erhalten bleibt.

Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkungen bei der Einkommensteuer wurde außerdem die degressive AfA für Wohngebäude gesenkt. Bei einer Herstellung oder Anschaffung nach dem 31. Dezember 2003 gelten als Abschreibungssätze für die ersten zehn Jahre 4 %, in den folgenden 8 Jahren 2,5 % und für die verbleibenden 32 Jahre 1,25 %. Ebenfalls reduziert wurden die erhöhten AfA-Sätze für Baudenkmäler und für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Diese betragen zukünftig nur noch 9 % für die ersten 8 Jahre und 7 % für 4 weitere Jahre.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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