Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Keine Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung mehr

Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.

Bisher konnten die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur für maximal zwei Jahre als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr festgestellt hatte, dass diese Einschränkung zumindest unter gewissen Umständen gegen das Grundgesetz verstößt, hat sich auch der Bundestag dafür ausgesprochen, die Begrenzung generell aufzuheben. Damit sollen einerseits die sonst zahlreich auftretenden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden werden, andererseits auch die aus arbeitsmarktpolitischer Sicht wichtige Mobilität der Arbeitnehmer erhöht werden.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde die Zweijahresfrist nun aufgehoben, und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmer. Diese Änderung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2003 und zusätzlich für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide früherer Veranlagungszeiträume. Wenn Ihr Steuerbescheid für 2002 oder vorangegangene Jahre also noch nicht bestandskräftig ist oder mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk versehen wurde, dann sollten Sie umgehend Einspruch einlegen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!