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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Höhere Steuer bei Betriebsveräußerung

Nicht nur der Freibetrag für eine Betriebsveräußerung sinkt ab 2004, sondern es steigt auch der Steuersatz, mit dem der Ertrag aus der Veräußerung zu versteuern ist.

Wer seinen Betrieb veräußert, konnte bisher einen einmaligen Freibetrag von 51.200 Euro abzüglich des Betrages, um den der Veräußerungsgewinn 154.000 Euro übersteigt, beantragen. Voraussetzung ist, dass die Veräußerung wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit oder aus Altersgründen erfolgt. Als eine Maßnahme zur Gegenfinanzierung der reduzierten Steuersätze gilt ab 2004 nur noch ein Freibetrag von 45.000 Euro, und er reduziert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt.

Weiterhin konnte der ehemalige Betriebsinhaber für solche Veräußerungsgewinne unter denselben Voraussetzungen bisher die Besteuerung mit nur dem halben durchschnittlichen Steuersatz beantragen. Mindestens jedoch wurde der Eingangssteuersatz von 19,9 % angesetzt, und der ermäßigte Steuersatz gilt nur bis zu einer Grenze von 5 Millionen Euro. Ab 2004 steigt der ermäßigte Steuersatz von 50 auf 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, allerdings wird auch nur der neue Eingangssteuersatz von 16 % als Mindeststeuersatz zugrunde gelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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