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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuer mal drei

Das Steueränderungsgesetz 2003 bringt eine Reihe von Änderungen und Erleichterungen beim Vorsteuerabzug von Reisekosten, privat genutzten Pkws und gemischt genutzten Gebäuden.

Neben den erweiterten Vorschriften für die Ausstellung und den Vorsteuerabzug von Rechnungen enthält das Steueränderungsgesetz 2003 auch eine Reihe weiterer Änderungen beim Vorsteuerabzug, über die wir teilweise bereits im November berichteten:

  • Der Vorsteuerabzug für Reisekosten eines Unternehmers ist jetzt wieder zugelassen und auch gesetzlich abgesichert, nachdem bereits der Bundesfinanzhof beim Vorsteuerabzugsverbot einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht festgestellt hatte. Gleiches gilt für Fahrtkosten von Fahrzeugen des Personals, soweit der Unternehmer Leistungsempfänger ist.

  • Ebenfalls gestrichen wurde das Vorsteuerabzugsverbot für gemischt genutzte Fahrzeuge. Künftig ist damit wieder der volle Vorsteuerabzug möglich, wenn das Fahrzeug zumindest zu 10 % betrieblich genutzt wird, wobei allerdings die private Verwendung zu besteuern ist. Besonders Vorteilhaft ist dies, wenn Ihr Fahrzeug am 1. Januar 2004 noch keine fünf Jahre alt war. Dann können Sie nämlich den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten anteilig nachholen.

  • Und schließlich gilt jetzt für die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten, also teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei vermieteten Gebäuden vorrangig die Nutzfläche als Aufteilungsmaßstab. Der Umsatz ist als Maßstab nur noch zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!