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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Geringerer Freibetrag bei Anteilsveräußerungen

Ab 2004 gilt ein geringerer Freibetrag bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften galt bisher ein Freibetrag von maximal 10.300 Euro. Dieser Freibetrag wird ab 2004 auf maximal 9.060 Euro herabgesetzt und die "Reduktionsgrenze" von bisher 41.000 Euro auf zukünftig 36.100 Euro. Der Freibetrag ist jedoch kein absoluter Freibetrag, sondern er hängt sowohl von der Menge der veräußerten Anteile als auch vom Veräußerungsgewinn insgesamt ab.

Überhaupt gehört die gesamte Regelung zur Anteilsveräußerung ohne Zweifel zu den komplizierteren Aspekten des deutschen Einkommensteuerrechts. Im Einkommensteuergesetz heißt es: "Der Veräußerungsgewinn wird zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er den Teil von 9.060 Euro übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Teil von 36.100 Euro übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht."

Beispiel: Sie verkaufen einen 25 %-Anteil an einer Kapitalgesellschaft für 10.000 Euro. Der Freibetrag für den Veräußerungsgewinn beträgt also zunächst 25 % von 9.060 Euro = 2.265 Euro, reduziert sich aber um den Betrag, um den der Erlös den entsprechenden Anteil von 36.100 Euro übersteigt. Hier liegt dieser Anteil bei 25 % von 36.100 Euro = 9.025 Euro. Da der Erlös 10.000 Euro beträgt und somit um 975 Euro über diesem Betrag liegt, reduziert sich der Freibetrag um 975 Euro und beträgt schlussendlich 2.265 - 975 = 1.290 Euro.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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