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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Koch-Steinbrück für Arbeitgeber

Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.

Arbeitgeber müssen sich bei der Lohnsteuerberechnung im kommenden Jahr nicht nur mit den geänderten Steuersätzen und dem höheren Grundfreibetrag befassen, sondern auch mit reduzierten Freibeträgen. Unter anderem enthält die Umsetzung der Koch-Steinbrück-Vorschläge zum Subventionsabbau folgende Maßnahmen:

  • Die bislang steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Job-Tickets) werden ab dem 1. Januar 2004 lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Lohnsteuerpauschalierung vornehmen.

  • Der Rabattfreibetrag wird von bisher 1.224 Euro jährlich auf zukünftig 1.080 Euro reduziert.

  • Die Freigrenze für Sachbezüge sinkt von 50 auf 44 Euro pro Monat.

  • Der Pauschalierungssatz für Einkommensteuer bei Sachprämien steigt von 2 % auf 2,5 %.

  • Zuwendungen anlässlich der Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind nur noch bis zu einer Höhe von 315 Euro statt bisher 358 Euro steuerfrei.

  • Weiterhin reduziert sich die Steuerfreiheit für Abfindungen: Ist der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt und seit mindestens 20 Jahren angestellt, so sind Abfindungen bis 11.000 Euro steuerfrei (bisher 12.271 Euro), bei Arbeitnehmern, die 50 Jahre alt und seit 15 Jahren angestellt sind, beträgt die Freigrenze 9.000 Euro (alt: 10.226 Euro), und wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, nur noch 7.200 Euro statt bisher 8.181 Euro.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!