Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verlustvortrag und die Reform der Gewerbesteuer

Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.

Das große Gesetzespaket, das jetzt verabschiedet wurde, enthält auch eine Vorschrift zur "Verstetigung des Steueraufkommens", wie sie der Bundesfinanzminister euphemistisch nennt. Tatsächlich handelt es sich um die Beschränkung der Verlustverrechnung. Künftig ist der Verlustvortrag pro Jahr nur noch bis maximal 60 % des laufenden Gewinns möglich, wobei bis zu einem Sockelbetrag von 1 Million Euro ein voller Verlustvortrag zulässig ist.

Diese "Mindestbesteuerung" gilt nun nicht nur für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern auch gleich für die Gewerbesteuer. Außerdem wird die Gewerbesteuer nun doch nicht in Gemeindewirtschaftsteuer umgetauft, aber immerhin in einigen Punkten geändert:

  • Ein Mindesthebesatz von 200 % wird eingeführt, um Steueroasen zu verhindern.

  • Die Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf die Freien Berufe hat die Opposition verhindert. Ohnehin wäre eine solche Regelung für den Fall, dass die Gewerbesteuer nicht voll mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann, auf eine Steuererhöhung und zusätzliche Bürokratie oder andernfalls lediglich auf zusätzliche Bürokratie hinausgelaufen.

  • Es soll zur vollen Angleichung der Organschaftsregelung im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht kommen, was letztendlich bedeutet, dass vororganschaftliche Verluste nicht berücksichtigt werden.

  • Die Kürzungsvorschrift für Zinsen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird aufgrund der geänderten Handhabung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung aufgehoben.

  • Durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage ab 2004 erhalten die Kommunen zusätzlich rund 2,5 Milliarden Euro und sogar 3 Milliarden ab 2005.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!