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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften

Gravierende Änderungen kommen ab 2004 bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.

Für heftige Diskussionen haben die schon länger geplanten Änderungen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften gesorgt. Bisher schon musste eine GmbH die Zinszahlungen für Darlehen an einen ausländischen Kapitalanteilseigner als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln mit der Folge, dass der Betriebsausgabenabzug für die Zinsen entfällt. Wegen der einseitigen Ausrichtung auf ausländische Anteilseigner ist das aber in der EU schlicht rechtswidrig, und daher soll der § 8a des Körperschaftsteuergesetzes künftig für alle Gesellschafter gelten.

Zwar wird dies bei so mancher Gesellschaft schwerwiegende Folgen haben, aber der Kompromiss des Vermittlungsausschusses zieht dem ursprünglichen Regierungsplan zumindest einige Zähne. So sollten ursprünglich auch Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern wie eine Gesellschafter-Fremdfinanzierung behandelt werden. Dies ist nun nicht mehr vorgesehen. Außerdem wird eine Freigrenze von 250.000 Euro eingeführt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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