Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Reduzierung der Eigenheimzulage

Die Reduzierung der Eigenheimzulage als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist nun beschlossene Sache.

Künftig werden die Häuslebauer ihr neues Heim öfter und stärker aus eigener Tasche finanzieren müssen, denn die Eigenheimzulage wird ab dem kommenden Jahr teilweise deutlich reduziert. Teilweise deshalb, weil zukünftig Neu- und Altbauten einheitlich gefördert werden, und zwar mit bis zu 1.250 Euro jährlich. Das liegt knapp unter dem bisherigen Satz für Altbauten, wohingegen Neubauten bisher mit mehr als dem doppelten Betrag jährlich gefördert wurden. Ausbauten und Erweiterungen erhalten zukünftig keine Förderung mehr.

Eine positive Entwicklung gibt es immerhin bei der Kinderzulage - die wird nämlich sogar geringfügig angehoben auf dann 800 Euro pro Jahr und Kind. Allerdings werden die Einkunftsgrenzen, unterhalb derer ein Anspruch auf die Förderung besteht, weiter abgesenkt. Alleinstehende dürfen künftig im Jahr des Förderbeginns und dem vorangegangenen Jahr maximal 70.000 Euro verdient haben, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. Beide Einkunftsgrenzen erhöhen sich um 30.000 Euro je Kind. Außerdem wurde die Berechnungsmethode für die Einkünfte geändert, denn statt dem Gesamtbetrag der Einkünfte gilt ab 2004 die Summe der positiven Einkünfte.

Wer noch die bisherige Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen: Bauherren müssen noch in diesem Jahr mit der Herstellung beginnen und Käufer vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten. In diesem Fall bleibt alles beim Alten und die bisherige Förderung über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren erhalten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!