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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neues Formular EÜR ab 2004

Ab 2004 kommt das neue Formular EÜR für die Einnahme-Überschussrechnung. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich auf dieses neue Formular einstellen, damit sie die notwendigen Konten einrichten.

Wie detailliert und umfangreich die Einnahme-Überschussrechnung gestaltet wurde, konnten die Steuerpflichtigen bisher selbst bestimmen. Damit ist jetzt jedoch für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen, Schluss. Die Finanzverwaltung hat ein neues Formular eingeführt, das bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ausgefüllt und der Steuererklärung beigefügt werden muss. Der Zweck des neuen Formulars ist klar: Dem Finanzamt soll die Kontrolle der eingereichten Steuererklärungen erleichtert werden. Soweit in dem neuen Formular nach einzelnen Einnahmen oder Ausgaben gesondert gefragt wird, empfiehlt es sich, entsprechende Konten einzurichten, deren Endzahlen in das Formular übernommen werden können.

Das neue Formular hat eine erhebliche verfahrensrechtliche Bedeutung, da nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ein grobes Verschulden anzunehmen ist, wenn ein Steuererklärungsformular unrichtig oder unvollständig ausgefüllt wurde. Das hat die Konsequenz, dass bestandskräftige Steuerbescheide nicht wegen neuer Tatsachen berichtigt werden können. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann auch nicht mehr vorgetragen werden, man habe die Behandlung der Kosten nicht gekannt oder man habe unwissentlich Privatanteile nicht erklärt. In Zukunft wird es daher häufiger zur Einleitung von Steuerstrafverfahren kommen.

Weitere Informationen und ein Muster für das neue Formular stehen auf der Website des Bundesfinanzminsteriums zum Abruf bereit.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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