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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Fahrzeugen

Infolge einer fehlenden Regelung können Sie sich beim Vorsteuerabzug von Aufwendungen für privat und unternehmerisch genutzte Fahrzeuge auf die günstige Regelung des Art. 17 der 6. EG-Richtlinie berufen.

Im deutschen Umsatzsteuerrecht ist der Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für privat und unternehmerisch genutzte Fahrzeuge mit Wirkung vom 1. April 1999 auf 50 % beschränkt worden. Damit bestand ein Widerspruch zu Art. 6 und Art. 17 der 6. EG-Richtlinie, wo zum einen ein voller Vorsteuerabzug und zum anderen die Besteuerung der privaten Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe geregelt ist.

Der Rat der EU hatte Deutschland durch seine Entscheidung vom 28. Februar 2000 nachträglich zu dieser abweichenden Regelung ermächtigt. Allerdings erfolgte diese Regelung nur befristet: Die Geltungsdauer der Ermächtigung endete mit dem 31. Dezember 2002. Seitdem fehlt die Zustimmung der EU zu einer Regelung, die dem geltenden EU-Recht widerspricht.

Für Sie heißt das, dass Sie sich ab dem 1. Januar 2003 bis zum Inkrafttreten einer geänderten nationalen Regelung erst einmal auf die günstigeren Regelungen des EU-Rechts berufen können - obwohl das nationale Recht weitergilt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!