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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kein Mindestbetriebsausgabenabzug für Unternehmer

Unternehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keinen Mindestbetriebsausgabenabzug geltend machen.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf kann ein Unternehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nicht die Werbungskosten ansetzen, die ein Arbeitnehmer geltend machen könnte. Für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw ist die Nutzungsentnahme für Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach den gesetzlichen Pauschalierungsvorschriften zu ermitteln, einerlei, wie hoch der verbleibende Betriebsausgabenabzug ist.

In dem Fall, den das Finanzgericht zu entscheiden hatte, verblieb ein Betriebsausgabenabzug von 296,11 DM. Ein Arbeitnehmer hätte 10.920 DM steuerlich geltend machen können. Diese unterschiedliche Behandlung ist nach Auffassung des Gerichts gewollt, der Werbungskostenabzug für Fahrten von Arbeitnehmern ist nicht auf den betrieblichen Bereich übertragbar. Im Übrigen könnten sich die Pauschalen auch einmal zugunsten des Unternehmers auswirken.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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