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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vorgelegt.

Der Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2003 ist da. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vorgelegt. Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:

  • Das Besteuerungsverfahren soll durch die dauerhafte Zuordnung eines bestimmten Ordnungsmerkmals für jeweils ein Steuersubjekt vereinfacht werden.

  • Bisherige Verwaltungsregelungen zum anschaffungsnahen Aufwand sollen im Gesetz verankert werden.

  • Die Steuererklärung von Kapitalanlegern soll durch die jährliche Ausstellung einer zusammenfassenden Bescheinigung der inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute für Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften vereinfacht werden.

  • Das Lohn- und Einkommensteuerverfahren soll durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung modernisiert werden.

  • In besonders einfachen Fällen soll die Steuererklärung für Arbeitnehmer auf Basis der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen.

  • Die Abwicklung der wegen des Familienleistungsausgleichs anhängigen Masseneinsprüche und Massenanträge für Altfälle soll durch gesetzliche Fiktion praxisgerecht gelöst werden.

Ziel dieses Entwurfs sollen die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Besteuerungspraxis sein. Darüber hinaus sollen gezielte Maßnahmen zu einer Entlastung in der Besteuerungspraxis führen. Ob der Entwurf seinem Anspruch gerecht werden wird, ist aber eher zu bezweifeln.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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