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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gehaltsabrechung ist kein Schuldanerkenntnis

Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Eine Gehaltsabrechnung ist kein anspruchsbegründendes Schuldanerkenntnis. Dafür bedarf es nämlich der Einhaltung der Schriftform, also auch einer eigenhändigen Unterschrift. Fehle diese, könne nicht von der Neubegründung eines Schuldanspruches gegenüber dem Aussteller ausgegangen werden.

Nach Auffassung der Richter kommt jedoch auch kein deklaratorisches, formfreies, Schuldanerkenntnis in Betracht. Regelmäßig dienen Gehaltsabrechnungen nicht der abschließenden Festlegung von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Vielmehr soll der Arbeitnehmer einen Nachweis über die Berechnungsgrundlage seines Gehaltes erhalten. Das Gericht wies daher den Anspruch eines Arbeitnehmers auf einen in der Gehaltsabrechnung zu hoch ausgewiesenen Urlaub ab.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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