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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Geschäftsführungsverträge bei der GmbH & Co. KG

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs führt dazu, dass eine Geschäftsführertätigkeit umsatzsteuerpflichtig sein kann. Die Frist für eine mögliche Vertragsanpassung wurde aber bis Ende des Jahres verlängert.

Entgegen der früheren Rechtsprechung und auch der Verwaltungsauffassung entschied der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr, dass eine Vergütung für eine Geschäftsführertätigkeit in einer Personengesellschaft umsatzsteuerpflichtig sein kann. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hatte das Bundesfinanzministerium allen Betroffenen bis zum 30. Juni 2003 Gelegenheit gegeben, Vertragsanpassungen vorzunehmen. Die Frist ist jetzt bis zum 31. Dezember 2003 verlängert worden.

Hat die Personengesellschaft im Wesentlichen steuerpflichtige Umsätze, so sollte der Geschäftsführungsvertrag so gestaltet werden, dass eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Der Vorteil liegt darin, dass die geschäftsführende GmbH aus den Kosten, die mit der Geschäftsführung zusammenhängen, Vorsteuer herausrechnen kann. Für eine Umsatzsteuerpflicht müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Als Vergütung ist ein gewinnunabhängiges Entgelt zu vereinbaren.

  • Der Geschäftsführer muss selbstständig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein. Bei einer GmbH fehlt es hieran, wenn ein Organschaftsverhältnis zur Personengesellschaft besteht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!